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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Deponieworkshop sind selbstverständlich auch weiterhin Themen der Deponietechnik und des Deponiebaus gefragt. Deswegen stellen wir diese Themen auch voran. Aber es drängen sich in letzter Zeit auch einige Fragen im Bereich der Abfallwirtschaft auf, an die man vor Jahren nicht denken konnte. Sie liegen nahe am Deponiebau oder haben auf die Ablagerung von Materialien Einfluss: Forderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Umstufungen von Stoff-Gefährlichkeiten, Eisenschlämme der nachbergbaulichen Entwicklung.

1. Deponiebau und Deponietechnik

Die letzten Veranstaltungen haben gezeigt, dass trotz gemeinsamer / gemeinschaftlich geltender EU-Richtlinien, die Anforderungen an Bau, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge in Tschechien und in Deutschland unterschiedlich sind.

  • Können Beiträge zu diesen Grundsatzfragen geleistet werden?
  • Gibt es eine Tendenz der Vereinheitlichung?
  • Was beinhalten Planungsunterlagen und Genehmigungen in Deutschland und in Tschechien?

Eine Auswahl weiterer Punkte der Deponietechnik:

  • Einsatzmöglichkeiten und Eignungsnachweise für natürliche Böden und Deponie-ersatzbaustoffe. Fallbeispiele, wo auf solche Materialien anstelle von technischen Bauelementen zurückgegriffen wurde.
  • Erfahrungen über Technik, Aufwand und Kosten bei Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen in der Nachsorgephase von Deponien. Beispiele und Erfahrungen mit waldartigem Bewuchs oder auch technischen Anlagen / technische Funktionsschichten auf der Deponieoberfläche.
  • Seit Jahren befinden sich viele Deponien in der Nachsorge. Welche Erfahrungen gibt es mit den behördlichen Auflagen und welche Wirkung zeigten sie? Wurden schon Deponien aus der Nachsorge entlassen oder gibt es Aussicht auf solche Entlassungen?

2. EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Fortführung der Bewirtschaftungsprogramme gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie wirft auch die Frage auf, Einwirkungen von Deponien und Altlasten auf die Gewässerkörper nach jetzigem Zustand, folglich auch nach dem Erfolg der Sicherung, bis Ende 2019 zu bewerten. Damit erweist sich dieser Blickwinkel aus Sicht der Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser) als eine Art Erfolgskontrolle der bisherigen technischen Maßnahmen. Die Umweltqualitätsnormen (Kriterien) der beim Objekt „Deponie“ zusammentreffenden Fachgebiete Wasser, Boden und Abfall sind nicht immer deckungsgleich. Die Einführung der „Mantelverordnung“ ist bisher noch nicht erfolgt, obwohl sie an dieser Stelle weiter helfen könnte.

Und auch hier geht es um Wasser: In vielen, auch ehemaligen, Bergbaugebieten rückt die Verbringung von Eisenhydroxidschlämmen oder auch -wässern in den Fokus. Die Abscheidung aus Gewässern ist stets im Blick. Die Verbringung erweist sich als ein neues Problem. Unter welchen Bedingungen gelten Bergrecht, Wasserrecht und Abfallrecht in Deutschland? Das Thema ereilt die Behörden vermehrt bei der Prüfung von Vorhaben, welche im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau bzw. der Sanierung solcher bergbaubeeinflusster Gebiete stehen. Interessant ist ein Austausch über:

  • Informationen zum aktuellen Stand der Forschung zur Verwertung und Aufbereitung;
  • Aufbereitung und Ablagerung von eisenhaltigen Schlämmen aus der Gewässerberäumung;
  • Herangehen in den verschiedenen Revieren in Deutschland und Tschechien;
  • Sinnhaftigkeit von technischem Aufwand und Kostenaufwand

Aktuell bestehen zwischen Bundesländern verschiedene jeweils begründbare Auffassungen, ob Kraftwerksasche aus Kraftwerken der Braunkohlenunternehmen ein allgemeiner Abfall ist und wie mit diesem umzugehen ist. Bekannt ist die Aschedeponie auf Kippe bei Jänschwalde (Brandenburg) als Deponiebauwerk, aber ein weniger stringenter Umgang in Sachsen mit vergleichbaren Aschen.

  • Wie hoch ist das reale Gefährdungspotenzial der Kraftwerksasche?
  • Welcher Umfang des Monitorings wird angewendet?
  • Worin bestehen die Anforderungen in EU-Bestimmungen und in Tschechien?

Ziel muss sein, dass dem Verbesserungsgebot und dem Verschlechterungsverbot der WRRL entsprochen wird.

3. Stoffströme

Die weitere Suche, Erstellung und Einführung von Konzepten und Technologien zur Abfallbewirtschaftung in der Bauindustrie hat Auswirkungen auf den Bedarf von Deponien, der eigentlich sinken soll. Genannt seien die Problemabfälle Gipsmaterialien und Styropor-Dämmplatten mit halogenierten Flammschutzmitteln (HBCD) wegen Neubewertungen, die zu gesamtwirtschaftlichen Folgen im Abfallbereich führen. Klar ist, dass die Wirkung ihres Gefahrenpotenzials sehr verschieden ist.

  • Gibt es tragfähige Konzepte im Umgang mit solchen Abbruchmaterialien?
  • Wie ist die Relevanz für Deponien und für den Wasserpfad zu bewerten?
  • Sind weitere Stoffe zu erwarten, die mehr oder weniger plötzlich ein bestehendes Abfallkonzept durcheinander bringen können?

Die Abfallwirtschaft steht in der Phase der zwingenden Umsetzung der EU-Bestimmungen. Die Deponierung überhaupt ist zu reduzieren und insbesondere dürfen keine organischen, biologischen Bestandteile auf die Deponien gelangen. Die Abfalltrennung ist vorangekommen. Bei ungünstigen Wetterlagen, besonders im Winter, zeigt sich jedoch gebietsweise, dass Luftverschmutzungen durch Feuerungsanlagen in Häusern (einschließlich „individueller“ Abfallverbrennung) und Industrie (auch Müllverbrennungsanlagen) hoch sind.

  • Bestehen zu viele rechtliche, organisatorische und technologische Lücken bei der Abfallbewirtschaftung?
  • Wie kann die Reduzierung der biologischen Anteile wirksam umgesetzt werden bei gleichzeitiger Sicherung der Luftqualität?

4. Deponie- und Haldenrückbau (Landfill mining)

Der Deponierückbau, ähnlich gelagert auch Haldenrückbau, kam seit Jahren nicht deutlich voran. Das ist erstaunlich unter den Bedingungen von knapper werdenden Deponievolumen, knapper werdenden Nutzungsflächen und der Absicht der Gefährdungsminderung. Die Chance von potenziellen Rohstoffquellen bleibt unwirksam. Ist der Rückbau nebensächlich oder fehlt eine gesellschaftliche Strategie?

Wir würden uns freuen, wenn diese Fragestellungen Sie zu Beiträgen anregen.