Deponieworkshop

Die grundlegenden EU-Richtlinien (RICHTLINIE 1999/31/EG vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; RICHTLINIE 2008/98/EG vom 19.November 2008 über Abfälle) schreiben vor, dass

  • die Deponierung von Abfällen bis 2050 radikal (oder sogar vollständig) zu senken ist;
  • die Verwertung von Abfällen die Regel wird (7. Umweltaktionsprogramm: Den Abfall zur Ressource machen.);
  • die Menge biologisch abbaubarer Abfälle im Siedlungsabfall und zur Deponierung bis 2016 mit einer vorgegebenen Zielstellung (auf 35 Gew.-% zum Stand von 1995) zu senken ist.

Damit stehen vor der Abfallwirtschaft in Tschechien noch auf längere Zeit große Aufgaben, den momentan noch intensiven Ablagerungsbetrieb auf Deponien auf deren Stilllegung umzustellen. Die gesamten Abfallströme sind auf Verwertung auszurichten. Die Umsetzung bzw. Angleichung an die Vorgaben der EU hat in Tschechien bereits mit hohem Engagement und gutem Erfolg begonnen und wird fortgeführt [Abfallgesetz Nr. 185/2001; Plan der Abfallwirtschaft in CZ 2003 bis 2014; Verordnung Nr. 294/2005 über die Bedingungen für die Abfallablagerung auf Deponien und für die Abfallverwertung auf der Oberfläche]. 

In Deutschland erfolgt keine Deponierung von unbehandelten, biologisch aktiven Abfällen auf Deponien mehr und Verwertungsquoten von 70 % werden erreicht. Trotzdem stehen in beiden Ländern Probleme an, zum einen den geforderten Entwicklungsstand zu erreichen und zu bewahren, zum anderen möglicherweise unrealistische Zielstellungen in der Abfallwirtschaft zu beleuchten. Die Tendenz, dass in jedem Land der Deponieraum knapper wird, ist spürbar und beabsichtigt. Wie ist damit umzugehen? Bietet das Dreiländereck auch eine Chance, Synergien auszuloten?

Der Deponieworkshop soll den Anreiz bieten, eine fachliche Bilanz zu ziehen. Wir sehen Beratungsbedarf durch Diskussion, Erfahrungsaustausch und Vergleich in Folgendem:

  • Übernationale Anforderungen der EU im relevanten Abfall- und Deponierecht. Ableiten von Mindestforderungen und Problemstellung, ob und wann hohe Anforderungen, wie z.B. in Deutschland, auf die Verhältnisse in anderen Ländern übertragbar sind.
  • Bewertung der Verfahren, Bautechnologien und Erfahrungen unter dem Aspekt, Aufwand und Kosten zu minimieren und zugleich die Zielstellungen und Kriterien der EU zuverlässig zu erfüllen und die besten verfügbaren Techniken anzuwenden.
  • Unterschiede in der abfallwirtschaftliche Organisation der Länder mit dem Ziel, die innergemeinschaftliche Kohärenz und Kooperation zu erhöhen. 
  • Fachlicher Austausch über Situation und Fortschritte bei der Sicherung vor Gefährdungen im Betrieb und bei Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien.
  • Umsetzung der EU-Auflagen zur Reduzierung von biologisch abbaubaren Abfällen in der Deponierungsmasse durch Behandlung (MBA), Verbrennung / thermische Behandlung oder Verwertung.
  • Prüfen der Sinnhaftigkeit von Deponierückbau, der zu beachtenden Bedingungen und der technologischen Anforderungen beim Rückbau.
  • Entgasungsvorgänge, Belüftung und Durchfeuchtung des Abfallkörpers als Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen über mehrere Stufen.
  • Einbeziehung der Öffentlichkeit und Umweltbildung, um die Akzeptanz für neue und rigide Entwicklungen in der Abfallwirtschaft zu fördern.
  • Nachnutzung von Deponieflächen